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30.03.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitschrift, 2023;104(13):26-28 von Salomé Steinle, Stellvertretende Abteilungsleiterin Public Health bei FMH: Online-Fortbildung Motivational Interviewing - Wirksame Gesprächsführung. Oft wird eine Arztpraxis wegen neu auftretender somatischer Beschwerden aufgesucht. Während einer Konsultation kann das Praxisteam zum Beispiel Verhaltensweisen wie hyperkalorische Ernährung, Alkohol- oder Tabakkonsum anamnestisch feststellen und zur Verhaltensänderung motivieren. Um präventive Aspekte umzusetzen, sind patientenzentrierte Kommunikations- und Beratungsmethoden entscheidend.
27.03.23: Fortbildung der Arud, Zentrum für Suchtmedizin vom 01. - 03.06. in Zürich zum Thema Sexualität in der ärztlichen und psychologischen Arbeit, weitere Infos siehe hier.
03.03.23: Der Bundesrat eine Anpassung der Regelung zur heroingestützten Behandlung (HeGeBe) beschlossen. Bisher konnte die Behandlung nur in einer Facheinrichtung erfolgen. Neu werden die Patientinnen und Patienten zwar weiterhin von einem Fachzentrum begleitet, können das Medikament aber auch in einer Apotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung beziehen. Dies wird den Bedürfnissen von Personen gerecht, die nicht in der Lage sind, zwei- bis dreimal täglich ein Fachzentrum aufzusuchen, etwa aufgrund ihres Alters, wegen einer Krankheit oder aufgrund der räumlichen Entfernung. Die Verantwortung für die Behandlung liegt jedoch weiterhin beim Fachzentrum. Zudem wird mit der Änderung die Möglichkeit eingeführt, in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen auf einmal abzugeben. Diese Massnahme knüpft an die befristete Regelung an, die im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 zur Anwendung kam und sich bewährt hat. Sie soll die therapeutische Begleitung der Patientinnen und Patienten verbessern und ihre Wiedereingliederung erleichtern. Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2023 in Kraft.
02.02.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitschrift, 2023;103(05):41-43, von Thomas Noll, Dr.med., Dr.iur. und Thierry Urwyler, Dr.iur: Darf man Häftlingen Cannabis verschreiben? Ärztinnen und Ärzte dürfen nun Cannabisarzneimittel ohne Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verordnen. Aber sind diese Produkte auch für inhaftierte Personen bei entsprechender Indikation zulässig? Weitere Informationen siehe auch im Kapitel Cannabinoide in der Medizin.
02.02.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitschrift, 2023;103(05):41-43, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Prävention nichtübertragbare Krankheiten; Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin: Das BAG hat Cannabis zu medizinischen Zwecken als Medikament zugelassen. Ärztinnen und Ärzte dürfen Arzneimittel mit erhöhtem THC-Gehalt neu ohne Ausnahmebewilligung verschreiben. Es besteht jedoch eine obligatorische elektronische Meldepflicht zur Behandlung. Weitere Informationen siehe auch im Kapitel Cannabinoide in der Medizin.